Am 21. Februar jeden Jahres wird der von der UNESCO ausgerufene Internationale Tag der Muttersprachen gefeiert. Der VÖGS sieht eigentlich wenig Anlass zu feiern.

Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist die Muttersprache von circa 13.000 gehörlosen und vielen schwerhörigen Menschen in Österreich. Muttersprache ist nicht jene Sprache, die die Eltern verwenden und welche zur Kommunikation gebräuchlich ist, sondern ist in der Sprachwissenschaft diejenige Sprache, mit der man sich identifiziert und auch am besten ausdrücken kann.

Zwar ist die ÖGS im Verfassungsrang und dort als „eigenständige und vollwertige Sprache anerkannt“, allerdings gibt es keine weiteren gesetzlichen Bestimmungen, wie es der Artikel 8 Abs. 3 vorsieht: „das Nähere bestimmen die Gesetze“. Denn im Schulunterrichtsgesetz ist die Gebärdensprache nicht berücksichtigt, geschweige den als Recht anerkannt.

„Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet und ratifiziert. Damit hat sich die Republik verpflichtet die Konvention umzusetzen und die Inhalte in die Gesetze einfließen zu lassen“, erinnert Florian Wibmer, Vorsitzender des VÖGS. In der sogenannten Behindertenrechtskonvention ist die Gebärdensprache fünf mal angeführt, insbesondere auch in Artikel 24 (Bildung): demnach ist ein inklusives Schulsystem notwendig und gehörlose als auch schwerhörige Menschen sind in Gebärdensprache zu unterrichten.

Der VÖGS möchte diesen Tag als Gelegenheit nutzen und erneut die Forderung nach ein inklusives, bilinguales Schulsystem unterstreichen. „Man kann nicht ignorieren, dass Jahr für Jahr gehörlose Schülerinnen und Schüler nicht in Gebärdensprache unterrichtet werden, und vielerorts nur auf Lautsprache setzt“, meint Wibmer abschließend. Denn: die Arbeitslosenzahl ist alarmierend hoch und die Zahl der gehörlosen Akademikerinnen und Akademiker hält sich in Grenzen.