Monitoringausschuss kritisiert mangelnde Umsetzung

Der österreichische Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Bundesbehindertengesetz §13) kritisiert die mangelnde Umsetzung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses in Genf, da die Republik Österreich ein Jahr nach der Veröffentlichung der Empfehlungen anlässlich der ersten Staatenprüfung Österreichs nicht genügend umgesetzt hat.

Im September 2013 fand die erste obligatorische Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention  durch den UN-Fachausschuss für Menschen mit Behinderungen statt. Wenige Tage drauf veröffentlichte der Fachausschuss seine Evaluation. Enthalten waren richtungsweisende Epfehlungen für die österreichische Bundesregierung und Landesregierungen zur Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention. Eine flächendeckende Umsetzung kritisiert der unabhängige und weisungsfreie Moningtoringausschluss bis heute und fordert eine rasche Verwirklichung selbiger.

Dieser Forderung schließt sich auch der Verein Österreichischer Studierender (VÖGS) an. Menschenrechte sind ernst zu nehmen und nicht einfach durch befristete Lösungen verschiebbar. So ist es  notwendig keine Exklusion mehr zu reproduzieren, sondern eine volle gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, sprich Inklusion, zu erreichen. Übergangslösungen, sei es etwa bei dem Abbau von Barrieren im öffentlichen und wirtschaftlichen Bereich oder im Bildungssystem, sind bedenklich. Es werden Menschen mit Behinderungen weiterhin Existenzgrundlagen genommen und individuelle Entwicklungen eingeschränkt.

Presseaussendung des Monitoringausschuss

Empfehlungen des UN-Fachausschusses in ÖGS leicht erklärt (BIZEPS)

Nach oben scrollen