Wie jedes Jahr „feiern“ wir den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“. Der 3. Dezember wurde Anfang der 1980er Jahre von den Vereinten Nationen als solcher ernannt und als „Gedenk- und Aktionstag“ bestimmt. Das gibt Anlass einen vertieften Blick auf die Situation von Menschen mit Behinderungen weltweit zu schauen. Allerdings muss man gleich dazu anmerken, dass auch an den restlichen 364 Tagen aktiv die Partizipation von Menschen mit Behinderungen gelebt werden muss.

Wenn man auf einen Blick auf den status quo in Österreich wirft erschreckt es einem nahezu, dass die Zahl der Sonderschüler in den vergangen Jahren nicht gesunken sondern gestiegen ist. Sonderschule bedeutet einerseits Ausgrenzung von den „Chronisch Normalen“ und wie im österreichischen Fall verminderte Qualität der Bildung. Gemäß Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss ein Wechsel von Sonderschulen und Integrationsversuchen hin zur inklusiven Bildung. Das Stichwort „Inklusion“ braucht einen höheren Stellenwert in der Bildungsdebatte. Gleich vorweg: in Südtirol wird seit längerer Zeit schon inklusiv gearbeitet – die Ergebnisse sind zufriedenstellend.

Für den VÖGS ist es an dieser Stelle wichtig hervorzuheben, dass für gehörlose und schwerhörige Menschen es ein Recht auf Gebärdensprache geben muss. Das heißt konkret, dass der Unterricht für sie bilingual (Gebärdensprache und Nationale Sprache) gestaltet werden muss. Doch das Recht auf Erwerb der Gebärdensprache soll nicht nur in der Schule gewährleistet, sondern schon viel früher gefördert werden.

Dass es eine Bildung im Sinne der Inklusion notwendig ist, zeigt die Arbeitsplatzproblematik, denn mehr als die Hälfte der gehörlosen Personen ist arbeitslos. Auch ersichtlich ist es in der geringen Zahl an Studierenden mit Behinderungen bzw. AkademikerInnen (der VÖGS berichtete). Ein gleichberechtigtes Leben sollte selbstverständlich sein.

Dafür verantwortlich gemacht wird unter anderem eine vorherrschende Angst: wie geht man mit Menschen mit Behinderungen um? Können sie überhaupt etwas leisten? Diese Fragen muss man beantworten und auch diskutieren. Leider fokussiert man oft mehr die DISability und nicht die Ability (also die Behinderung und nicht die Fähigkeit). Das heißt, man sieht eher den „Defizit“, welcher keiner sein muss, als die Fähigkeit. Die zentrale Forderung der SelbstvertreterInnen: gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Das Bild und somit das Bewusstsein muss geändert werden. Das kann nur geschehen, wenn man miteinander kommuniziert. Auch das ist ein Weg um weiter voranzukommen.

Anmerkung: Behinderung im Sinne der UN-Konvention ist die Ausgrenzung von einer gleichberechtigten Teilhabe der Gesellschaft.