Am 2. und 3. September wurde in Genf im Gebäude der UN-OHCHR eine Staatenprüfung durchgeführt. Die österreichische Republik wurde dabei als erstes geprüft.
Nebst einer Delegation der Republik Österreich war eine aktive Gruppe von NGO’s der Unabhängige Monitoringausschuss und die Volksanwaltschaft zugegen. Das Committee der Vereinten Nationen für Menschen mit Behinderungen stellte an die Republik kritische Fragen zu den Artikeln 1 – 33 der UN-Behindertenrechtskonvention. Dabei wurden keine Schwerpunkte gesetzt, jedoch tiefgreifende und auch breite Fragen an Österreich gerichtet.
Kritik gab es zur Übersetzung der Konvention vom Englischen ins Deutsche. Die Begriffe „inclusion“ wurden zu „Integration“, „independent living“ zu „unabhängiges Leben“ transkribiert, was bei Letzteren von einer besonderen Problematik ist: es sollte „selbstbestimmt Leben“ heißen.
Auch wurde angeführt, dass es in Österreich nach wie vor Netzbetten gibt und viele Menschen mit Behinderungen in Heimen festgehalten sind. Das ist nicht im Sinne der Konvention und versteht sich schon von einem Selbstverständnis heraus als Diskriminierung.
Das Committee fragte auch nach wie die Situation auf den österreichischen Hochschulen für Studierende mit Behinderungen aussieht. In der Antwort wurde festgehalten, dass man u.a. Behindertenbeauftragte installiert habe. Doch das ist aus Sicht des VÖGS zu wenig, auch ist die geringe Zahl an Studierende mit Behinderung alarmierend. Der verschwindend kleine Teil an gehörlosen und schwerhörigen Studierenden zeigt wiederum, dass das Bildungssystem im Sinne der Konvention verändert werden muss, um Menschen mit Hörbeeinträchtigung /-behinderung eine gleichwertige Bildung zu ermöglichen.
Mit Spannung werden die Empfehlungen des UN-Committee am 13. September 2013 erwartet, die, wie auch Sozialminister Hundstorfer in einer Presseaussendung meinte, ernst zu nehmen sind.