UN-Behindertenrechtskonvention und Lehrer/innen-Bildung NEU
Am Freitag, den 5. April 2013 fand in der Sensengasse 3a, im 1. Stock, HS1 eine Versammlung zum Thema „Neue Lehrer/innen für behindertengerechte Schulen – auch für AHS und BHS“ statt. Die Behinderungssprecher/innen der SPÖ, ÖVP und der Grünen sowie die Vorsitzende des Monitoringausschusses zur UN-BRK diskutierten über die Thematik zusammen mit Vertreter/innen des Instituts für Bildungswissenschaft. Zuerst gab es einen Einblick zum Thema der UN-Behindertenrechtskonvention und anschließend wurde die Diskussion eröffnet, indem die Eingeladenen der Podiumsdiskussion zuerst von ihren persönlichen Erfahrungen während der Schulzeit erzählten; dann gab es einige Wortmeldungen vom Publikum. Zu betonen ist, dass ein sehr großer Bedarf an Sensibilisierung der Lehrer/innen besteht, da oft die Problematik der Selbstverständlichkeit besteht. Sie sehen es nicht als selbstverständlich, Menschen mit Behinderung zu fördern und wollen nur ihr Fachwissen vermitteln, ohne sich mit dem Thema Behinderung beschäftigen zu müssen. Individuelle Anpassung entspricht der UN-Behindertenrechtskonvention und es besteht hoher Nachholbedarf in diesem Bereich. Es ist auch eine globale Diskussion und leider sind manche Gesetzesänderungen zu wenig. Daran kann ein gutes Beispiel genommen werden: an der Pädagogischen Hochschule ist es gesetzlich verankert, dass Menschen mit Behinderung nicht LehrerInnen werden können, weil sie körperlich und stimmlich geeignet sein müssen. Darauf wurde mehrmals aufmerksam gemacht, dass das schnellstmöglich geändert werden muss, weil SchülerInnen mit Behinderung Vorbilder brauchen.
Es wurde auch erwähnt, dass in Österreich die UN-Konvention einen hohen Stellenwert hat. Seit 20 Jahren versucht man das Bildungssystem zu reformieren und jetzt beginnt endlich langsam der Prozess, wo das Thema Fachdidaktik und Bildungswissenschaft diskutiert wird.
Nicht nur LehrerInnen, sondern auch Eltern spielen eine große Rolle beim Lebensweg ihrer Kinder. Das konnte man heraushören bei den Erzählungen von den BehindertensprecherInnen! Auch Kinder, die keine Behinderung haben, können sehr viel lernen von Integrstionsklassen – Soziale Kompetenz, besserer Umgang, und die daher automatisch sensibilisiert werden.
Prof. Hopmann meinte, dass International bereits eine positive inklusive Entwicklung vonstatten ging, allerdings gäbe es auch Rückschritte.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahre 2008 hat sich Österreich zum menschenrechtlichen Ansatz in der Behindertenpolitik bekannt. Das Recht behinderter Kinder und Jugendlicher auf Bildung soll nach Artikel 24 der UN-BRK nicht in Sonderschulen, sondern in der regulären Schule unter Rückgriff auf eine Inklusive Pädagogik umgesetzt werden. Insbesondere AHS und BHS sehen in der Regel die Berücksichtigung des Bildungsanspruchs von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen nicht als ihre Aufgabe an. Mit der Ratifizierung der UN-BRK müssen sie sich diesem Anspruch jedoch stellen. In besonderem Maße sind aber die Universitäten gefordert, eine neue Generation von Lehrkräften auszubilden, die diese Schulen in die Lage versetzt, ihren Verpflichtungen nachzukommen.