Das Studieren an den österreichischen Hochschulen stellt immer mehr eine größere Schwierigkeit dar. Besonders aber ist es für Studierende mit Behinderung eine Hürde wenn es beispielsweise um die Organisation und Abwicklung von ÖGS-Dolmetschung oder Mitschreibkraft geht.
Man muss sich vergegenwärtigen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention mit Artikel 24 Abs. 5 vorsieht, dass Menschen mit Behinderung “ohne Diskriminierung” freien Zugang zur universitären Bildung haben. Der Verein österreichischer gehörloser Studierender sieht darin auch, dass man ein barrierefreies Studium absolvieren können sollte. Das impliziert auch einen unkomplizierten Behördenweg sowie die Bereitstellung von Bedarfsmitteln durch die zuständigen Stellen der Republik Österreich.
In Wien gibt es GESTU (www.gestu.at) welches einen relativen Bedarf an ÖGS-Dolmetschung abdeckt. Allerdings stößt man auch hier auf Kapazitäten: Nicht nur ein chronischer DolmetscherInnenmangel herrscht vor, sondern auch sind finanzielle Grenzen ein Grund dafür, dass man nicht in sechs Semestern sein Bachelor-Studium absolvieren kann. Natürlich kann man darüber viel diskutieren, wie man etwas auslegt, vor allem was man unter dem Begriff “Barrierefreiheit” versteht.
Doch in den Bundesländern Tirol, Salzburg und Oberösterreich, wo es weitere gehörlose Studierende gibt, lassen sich Barrieren nach Ansicht des VÖGS bei der Abwicklung und Organisation von ÖGS-Dolmetschungen verzeichnen. Zwar sind die Kosten abgedeckt, doch müssen Studierende weitgehend selbst verwalten. Das ist aus unserer Sicht ein großes Problem. Es darf keinen Unterschied zwischen den einzelnen Bundesländern geben. Wünschenswert ist es, wenn die Servicestelle GESTU auf ganz Österreich ausgeweitet wird.
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